Baugenehmigung fürs Fertighaus 2026: Kosten, Dauer & Antrag
Was die Baugenehmigung 2026 wirklich kostet: rund 0,5 % der Bausumme plus Nebenkosten, dazu benötigte Unterlagen, Verfahrensdauer in Bayern, NRW und Brandenburg, wann § 34 BauGB greift und welche Sonderfälle (Außenbereich, ohne Bebauungsplan, Anbau) den Preis in die Höhe treiben.

Die Baugenehmigung gehört zu den Nebenkosten, die im Hauspreis gern untergehen – dabei betrifft die Genehmigungspflicht 2026 rund 96 Prozent aller Fertighausprojekte in Deutschland. Das Verfahren ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt und für viele Käufer die größte Unbekannte in der Kostenkalkulation. Dieser Ratgeber zeigt, welche kostenpflichtigen Nachweise Sie 2026 beibringen müssen, wie lange die Behörden je nach Region brauchen, mit welchen Gebühren der Bauantrag zu Buche schlägt, wann § 34 BauGB greift und welche Sonderfälle (Außenbereich, Anbau, Ferienhaus) eigene Kostenregeln haben.
Fällt für ein Fertighaus überhaupt eine Genehmigungsgebühr an?
Kurzantwort: Ja. Ein Fertighaus als eigenständiges Wohngebäude ist 2026 in jedem Bundesland genehmigungspflichtig – und damit gebührenpflichtig. Verfahrens- oder genehmigungsfreie Vorhaben wie ein Tiny House unter 30 m² oder ein Gartenhaus ohne Aufenthaltsraum sind seltene Ausnahmen und in den Landesbauordnungen abschließend geregelt. Für jedes klassische Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhaus fallen die Genehmigungskosten an, unabhängig von der Bauweise.
Mit der Baugenehmigung bestätigt die Bauaufsichtsbehörde hoheitlich, dass Ihr Vorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht. Geprüft werden dabei sowohl die formalen Kriterien (ist die Antragsmappe vollständig?) als auch die inhaltliche Zulässigkeit nach Bauplanungsrecht (Bebauungsplan, § 34 BauGB im Innenbereich, § 35 BauGB im Außenbereich) und Bauordnungsrecht (Standsicherheit, Brandschutz, Abstandsflächen, Erschließung). Für jede dieser Prüfungen bemisst sich die Gebühr an der Bausumme.
Wichtig für die Kalkulation: Dass Ihr Fertighaus im Werk vorgefertigt wird, ändert an Genehmigungspflicht und Gebührenhöhe nichts. Die Behörde bearbeitet den Antrag exakt wie bei einem Massivhaus – statisch bewertet wird nicht das Werkstück, sondern das fertig aufgestellte Gebäude am Standort. Dass die Wandelemente in nur 1 bis 3 Tagen stehen, senkt die Gebühr nicht.
Genehmigungsfreie Ausnahmen 2026 – wo Kosten entfallen
- Tiny Houses mit weniger als 30 m² Brutto-Grundfläche – in Ländern wie Schleswig-Holstein verfahrensfrei und damit gebührenfrei, sofern kein dauerhaft bewohnter Aufenthaltsraum entsteht.
- Gartenhäuser, Carports und Geräteschuppen unterhalb der jeweiligen Landesgrenzen (Bayern: 75 m³ Brutto-Rauminhalt, NRW: 30 m³).
- Mobile Tiny Houses auf zugelassenen Anhängern – baurechtlich KEINE bauliche Anlage, dafür in der Nutzung eingeschränkt.
- Anbauten unter 50 m³ Brutto-Rauminhalt, in einzelnen Ländern (NRW, Niedersachsen) verfahrensfrei – stets den Bebauungsplan im Auge behalten.
Selbst wo keine Gebühr anfällt, gelten die inhaltlichen Vorgaben des Bauplanungsrechts weiter. Wer ein verfahrensfreies Tiny House abweichend vom Bebauungsplan errichtet, riskiert einen kostspieligen Rückbau. „Verfahrensfrei“ heißt eben nicht „erlaubnisfrei“ – es entfällt nur die förmliche Prüfung, nicht die Pflicht zur Rechtskonformität.
Welche Nachweise kosten 2026 wie viel im Bauantrag?
Kurzantwort: Zu einer vollständigen Bauantragsmappe gehören 2026 mindestens 12 Pflichtdokumente, die teils separat bezahlt werden müssen: das Antragsformular, ein Lageplan im Maßstab 1:500, Bauzeichnungen 1:100, die Baubeschreibung, die Berechnung der Wohn- und Grundflächen, der Standsicherheitsnachweis, ein Energieausweis nach GEG, der Schallschutz- und der Brandschutznachweis, der Entwässerungsantrag, der Nachweis der gesicherten Erschließung sowie – falls erforderlich – der Antrag auf Eintragung von Baulasten. Viele dieser Posten stecken beim Fertighaus bereits im Hauspreis, andere zahlen Sie extra.
Den Lageplan darf ausschließlich ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur erstellen – weder ein Bauträger noch ein Architekt. Er dokumentiert die exakte Position des Hauses auf dem Grundstück, sämtliche Abstandsflächen zu den Nachbarn (meist 0,4 H, mindestens 3 Meter), die Anbindung an Versorgungsleitungen und Zufahrt sowie die Höhenlage zur Straßenoberkante. Der Preis liegt 2026 je nach Grundstücksgröße und Region bei 800 bis 1.800 Euro.
Die Bauzeichnungen umfassen die Grundrisse aller Geschosse, mindestens einen Längs- und einen Querschnitt sowie die vier Ansichten (Nord, Ost, Süd, West). Eingetragen sein müssen alle tragenden Bauteile, Fenster- und Türöffnungen, Raumhöhen, Treppenmaße und die geplante Gebäudehöhe. Erstellt werden sie entweder von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder direkt vom Fertighausunternehmen, sofern dort eine bauvorlageberechtigte Fachkraft arbeitet – bei den 42 Firmen aus unserem Detailvergleich ist das die Regel und meist im Hauspreis enthalten.
Bauantrags-Pflichtunterlagen 2026 — Wer erstellt sie und was kosten sie?
| Unterlage | Erstellt von | Typische Kosten |
|---|---|---|
| Lageplan 1:500 | Vermessungsingenieur (öff. bestellt) | 800–1.800 € |
| Bauzeichnungen 1:100 | Architekt oder Fertighausanbieter | im Hauspreis enthalten* |
| Standsicherheitsnachweis (Statik) | Tragwerksplaner / Werkstatik des Anbieters | im Hauspreis enthalten* |
| Energieausweis nach GEG | Energieeffizienz-Experte (BAFA-Liste) | 400–900 € |
| Schallschutznachweis DIN 4109 | Bauphysiker / Fertighausanbieter | im Hauspreis enthalten* |
| Brandschutznachweis | Architekt / Fertighausanbieter | im Hauspreis enthalten* |
| Entwässerungsplan | Tiefbau-Fachplaner / Anbieter | 350–900 € |
| Bodengutachten (oft empfohlen) | Geotechnisches Ingenieurbüro | 600–1.500 € |
* Bei den meisten Fertighausfirmen sind diese Leistungen bereits in der Bau- und Leistungsbeschreibung des Hauspreises einkalkuliert – bei genauem Hinsehen bleiben aber gelegentlich Lücken, die Sie später extra zahlen. Prüfen Sie die Bau- und Leistungsbeschreibung deshalb vor der Unterschrift Position für Position.
So sparen Sie Zeit und damit bares Geld
Reichen Sie den Bauantrag digital ein, wenn Ihr Bundesland ein Online-Bauamt betreibt (Bayern, Baden-Württemberg, NRW, Hamburg und Berlin sind 2026 vollständig digital). Der elektronische Weg verkürzt das Verfahren um 2 bis 6 Wochen – und jede eingesparte Woche senkt Ihre Bereitstellungszinsen. Lassen Sie die Mappe zudem vorab von einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen; das vermeidet die häufigste und teuerste Bremse: Nachforderungen wegen formaler Mängel.
Diese Verfahrensarten gibt es 2026 – mit Auswirkung auf die Kosten
Kurzantwort: Die Landesbauordnungen kennen 2026 vier Verfahrenswege mit unterschiedlichem Aufwand und Kostenrahmen: das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (Standard für Wohngebäude im B-Plan-Gebiet), das volle Baugenehmigungsverfahren (für Sonderbauten und den Außenbereich, am teuersten), das Genehmigungsfreistellungsverfahren (in mehreren Ländern für einfache Wohngebäude, am günstigsten) und das Anzeigeverfahren (für kleinere Vorhaben, in einzelnen Ländern).
Der Regelfall ist das vereinfachte Verfahren. Geprüft werden im Kern die Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan, die Erschließung und die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Mindestvorgaben. Standsicherheit sowie Brand- und Schallschutz nimmt die Behörde formell nicht unter die Lupe – dafür haften der Tragwerksplaner und der Bauherr. Üblicherweise dauert dieser Weg 2026 zwischen 8 und 16 Wochen und verursacht mittlere Gebühren.
Beim Genehmigungsfreistellungsverfahren entfällt die behördliche Prüfung komplett, sofern das Vorhaben dem Bebauungsplan entspricht und die Gemeinde nicht binnen eines Monats Einspruch erhebt. Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen nutzen dieses Modell für einfache Wohngebäude. Die Bearbeitung schrumpft auf 4 bis 6 Wochen, und die Gebühr fällt deutlich niedriger aus – der Bauantrag wird zur Formalie. Voraussetzung ist eine zu 100 % bebauungsplankonforme Planung. Schon eine kleine Abweichung – etwa eine andere Dachneigung oder ein um 50 cm versetzter Standort – wirft Sie ins teurere vollständige Verfahren zurück.
Welcher Verfahrensweg gilt in Ihrem Bundesland?
| Bundesland | Häufigste Verfahrensart 2026 | Typische Dauer |
|---|---|---|
| Bayern | Vereinfachtes Verfahren / Genehmigungsfreistellung | 6–14 Wochen |
| Baden-Württemberg | Vereinfachtes Verfahren / Kenntnisgabe | 6–12 Wochen |
| Nordrhein-Westfalen | Vereinfachtes Verfahren | 10–18 Wochen |
| Niedersachsen | Vereinfachtes Verfahren | 8–16 Wochen |
| Hessen | Vereinfachtes Verfahren | 8–16 Wochen |
| Sachsen | Genehmigungsfreistellung / vereinfacht | 6–12 Wochen |
| Berlin / Hamburg | Vereinfachtes Verfahren (digital) | 10–20 Wochen |
| Brandenburg / MV / Sachsen-Anhalt | Vereinfachtes Verfahren | 12–24 Wochen |
| Schleswig-Holstein | Vereinfachtes Verfahren / Anzeigeverfahren | 8–14 Wochen |
Welcher Verfahrensweg – und welche Gebühr – auf Sie zutrifft, hängt nicht nur vom Bundesland ab, sondern vor allem davon, ob für Ihr Grundstück ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt. Ein solcher B-Plan legt Art und Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubaren Flächen fest. Existiert er und halten Sie sich zu 100 % daran, greift oft die günstige Genehmigungsfreistellung. Fehlt ein qualifizierter B-Plan, prüft die Behörde – aufwendiger und teurer – nach § 34 BauGB („Einfügung in die nähere Umgebung“) oder nach § 35 BauGB (Außenbereich).
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Wie lange dauert die Genehmigung – und was kostet die Wartezeit?
Kurzantwort: Im Schnitt vergehen 2026 rund 12 bis 18 Wochen bis zum Bescheid – Zeit, in der bei laufendem Kredit Bereitstellungszinsen anfallen können. In Großstädten mit überlasteten Bauämtern (München, Hamburg, Berlin, Köln) sind es 20 bis 28 Wochen, in ländlichen Regionen mit klaren Bebauungsplänen und digitalen Behörden oft nur 6 bis 8 Wochen. Die gesetzliche Frist beträgt in den meisten Bundesländern drei Monate ab der Vollständigkeitserklärung – verstreicht sie ungenutzt, gilt der Antrag in einigen Ländern automatisch als genehmigt (Genehmigungsfiktion).
Das Verfahren gliedert sich in drei Abschnitte: die Eingangsprüfung (1 bis 4 Wochen, Kontrolle der Vollständigkeit), die inhaltliche Prüfung (4 bis 12 Wochen, fachliche Bewertung, bei Bedarf mit Denkmalschutz, Naturschutz oder Tiefbau) und die Bescheidung (1 bis 2 Wochen, Ausstellung des Bescheids). Kostentreibende Verzögerungen entstehen fast immer im zweiten Abschnitt, wenn weitere Behörden hinzugezogen werden oder eine Nachbarbeteiligung nötig wird.
Wer realistisch plant, kalkuliert für die Baugenehmigung rund 4 Monate und reicht den Antrag spätestens ein halbes Jahr vor dem Wunsch-Einzug ein. Nach der Genehmigung dauert die Bauphase eines Fertighauses weitere 4 bis 6 Monate – mehr dazu im Ratgeber zur Bauzeit. Ein Antrag im Januar führt typischerweise im April oder Mai zur Genehmigung, ab Juni folgt die Bodenplatte, ab August die Hausmontage – und zu Weihnachten steht der Einzug an. Jede eingesparte Woche senkt Ihre Zwischenfinanzierungskosten.
Was kostet die Baugenehmigung 2026 konkret?
Kurzantwort: Die reine Gebühr für die Baugenehmigung liegt 2026 bundesweit durchschnittlich bei 0,4 bis 0,7 Prozent der Bausumme. Bei einem Fertighaus mit 380.000 Euro Bausumme sind das 1.500 bis 2.700 Euro. Hinzu kommen der Lageplan (800 bis 1.800 Euro), der Energieausweis (400 bis 900 Euro), das Bodengutachten (600 bis 1.500 Euro) und gegebenenfalls die Grenzvermessung (500 bis 1.200 Euro). In Summe belaufen sich die Bauantrags-Nebenkosten 2026 auf 4.000 bis 8.500 Euro – ein Posten, den Sie von Anfang an ins Gesamtbudget einrechnen sollten.
Jedes Bundesland legt in seiner Gebührenordnung einen Hebesatz fest, der auf eine fiktive Rohbausumme angewandt wird. In Bayern (Kostenverordnung) sind es 0,5 Prozent, in NRW (Verwaltungsgebührenordnung) 0,6 Prozent und in Brandenburg 0,7 Prozent. Obendrauf kommen Zuschläge für Sonderprüfungen (Brandschutz, Standsicherheit) sowie eine Mindestgebühr von etwa 250 Euro, die selbst bei sehr kleinen Vorhaben fällig wird.
Rechenbeispiel: Bauantragsgebühren bei 380.000 € Bausumme (2026)
| Bundesland | Gebührensatz | Gebühr (rechnerisch) |
|---|---|---|
| Bayern | 0,50 % | 1.900 € |
| Baden-Württemberg | 0,55 % | 2.090 € |
| Nordrhein-Westfalen | 0,60 % | 2.280 € |
| Niedersachsen | 0,50 % | 1.900 € |
| Hessen | 0,55 % | 2.090 € |
| Sachsen | 0,50 % | 1.900 € |
| Berlin | 0,65 % | 2.470 € |
| Brandenburg | 0,70 % | 2.660 € |
Bei einem eindeutigen, bebauungsplankonformen Vorhaben lassen sich diese Gebühren gut vorab beziffern. Wer dagegen Ausnahmen beantragt – Befreiungen nach § 31 BauGB bei Abweichungen vom Bebauungsplan, Bauvoranfragen oder nachträgliche Tekturen –, zahlt je Verwaltungsakt zusätzlich 200 bis 800 Euro. Eine Bauvoranfrage kostet in Bayern 0,1 Prozent der Bausumme, in NRW 50 Prozent der späteren Baugenehmigungsgebühr – ist aber trotzdem oft die klügste Ausgabe, weil sie schon vor dem eigentlichen Verfahren Klarheit über die Bebaubarkeit und damit über das Kostenrisiko schafft.
Bebauungsplan und § 34 BauGB: Was beeinflusst den Aufwand?
Kurzantwort: Ein Bebauungsplan (B-Plan) bestimmt verbindlich, was auf einem Grundstück entstehen darf: die Art (Wohngebäude, Gewerbe), das Maß (Geschosse, GRZ, GFZ, Höhe), die Bauweise (offen, geschlossen) und die überbaubare Fläche (Baufenster). Fehlt ein qualifizierter B-Plan, greift § 34 BauGB: Dann muss sich das Vorhaben nach Art, Maß, Bauweise und überbaubarer Fläche „in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen“. Im Außenbereich gilt § 35 BauGB mit deutlich strengeren Hürden – und höherem Planungs- und Kostenaufwand.
Ein qualifizierter Bebauungsplan macht das Bauen planungsrechtlich und preislich berechenbar – wer sich strikt an seinen Rahmen hält, hat einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung. Diese Festsetzungen sind 2026 besonders kostenrelevant:
- GRZ (Grundflächenzahl): Wie viel Quadratmeter des Grundstücks dürfen überbaut werden – im reinen Wohngebiet meist 0,3 bis 0,4.
- GFZ (Geschossflächenzahl): Wie viel Geschossfläche insgesamt zulässig ist – in der Regel 0,5 bis 0,8.
- Zahl der Vollgeschosse: häufig I bis II erlaubt, teils mit Ausschluss eines Drempels über 1,40 m.
- Dachform und -neigung: Sattel-, Walm-, Pult- oder Flachdach, oft mit verbindlichen 22 bis 45 Grad.
- Bauweise und Baulinien: offen oder geschlossen, Bezugslinie zur Straße, maximale Gebäudelänge.
- Vorgaben zu Solaranlagen: 2026 schreiben viele B-Pläne Photovoltaik vor – mehr dazu im Ratgeber zu Photovoltaik fürs Fertighaus.
§ 34 BauGB greift, wenn Ihr Grundstück in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil liegt, für den aber kein qualifizierter B-Plan besteht. Die Bauaufsicht wägt dann ab, ob sich Ihr Vorhaben „nach Art und Maß der baulichen Nutzung, nach der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt". Diese Formel ist juristisch dehnbar – die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat sie über Jahrzehnte hinweg geprägt. Praktisch heißt das: Wer zwischen zweigeschossige Einfamilienhäuser mit 38°-Satteldach einen 12 Meter hohen Kubus mit Flachdach setzen will, scheitert – und verliert Zeit und Gebühren. Wer dagegen ein Fertighaus mit üblicher EFH-Geometrie plant, das im Umkreis von 30 Metern zu vergleichbaren Häusern passt, hat gute Aussichten auf eine reibungslose, planbare Genehmigung.
Kostenrisiko Außenbereich (§ 35 BauGB)
Im Außenbereich – außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile, oft in der freien Landschaft – ist Wohnbebauung grundsätzlich nicht zulässig. Nur privilegierte Vorhaben (Landwirtschaft, Gartenbau, ortsgebundene Anlagen) bilden die Ausnahme. Ein gewöhnliches Wohnfertighaus „auf der grünen Wiese“ wird in 95 Prozent der Fälle abgelehnt. Holen Sie deshalb vor jedem Grundstückskauf eine schriftliche Bauvoranfrage ein – niemals nur eine mündliche Zusage. Ein zu billig gekauftes, aber unbebaubares Grundstück ist der teuerste Fehler überhaupt.
Sonderfälle mit Zusatzkosten: Außenbereich, Anbau, Aufstockung, Denkmal
Kurzantwort: Sonderfälle bedeuten zusätzlichen Aufwand und damit höhere Kosten: Im Außenbereich müssen Sie die Privilegierung belegen oder eine Bauvoranfrage stellen. Beim Anbau kommt es auf die Verträglichkeit mit dem Bestand und den Festsetzungen an. Bei Aufstockungen sind Statik und Abstandsflächen zu prüfen. Im Denkmalbereich braucht es zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis, die neben der Baugenehmigung steht und getrennt bezahlt wird.
Der Außenbereich bleibt 2026 stark reglementiert: Der Bund setzt auf Innenentwicklung, Kommunen vergeben Bauland vorrangig in B-Plan-Gebieten. Wer eine Hofstelle oder ein landwirtschaftliches Anwesen im Außenbereich übernimmt, kann die Privilegierung nutzen – vorausgesetzt, eine konkrete landwirtschaftliche Tätigkeit ist belegbar (mindestens 25 ha bewirtschaftete Fläche, Voll-Erwerbsbetrieb und eine befürwortende Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft).
Auch ein Anbau an ein bestehendes Gebäude ist grundsätzlich genehmigungspflichtig, in einzelnen Ländern jedoch bis 50 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei. Prüfen Sie den B-Plan genau: Oft liegt das Baufenster eng um den Altbau, sodass ein Anbau diese Grenze sprengt und eine kostenpflichtige Befreiung nötig macht. Ein Aufstocken – etwa der Dachgeschossausbau oder die Umwandlung zum Mehrfamilienhaus – ist genehmigungspflichtig, sobald Geschosse hinzukommen oder sich die Außenmaße ändern.
Im Denkmalschutz – ob Einzeldenkmal, Ensemble oder denkmalgeschütztes Umfeld – brauchen Sie eine doppelte Freigabe: baurechtlich durch die Bauaufsicht und denkmalrechtlich durch die Untere Denkmalschutzbehörde. Beide Verfahren laufen parallel, aber getrennt – und verursachen jeweils eigene Kosten. Setzen Sie auf einen Hersteller mit Erfahrung im Denkmalumfeld – einige der 42 Firmen aus dem Detailvergleich haben spezielle Holz-Fertighäuser für den historischen Kontext im Programm.
Checkliste: So sparen Sie 2026 Zeit und Kosten beim Bauantrag
Kurzantwort: Mit guter Vorbereitung sparen Sie 4 bis 8 Wochen und damit Zinsen: erstens den Bebauungsplan einsehen, zweitens bei Unklarheiten eine Bauvoranfrage stellen, drittens einen Vermesser für den Lageplan beauftragen, viertens Energieausweis und Bodengutachten parallel in Auftrag geben, fünftens die Antragsmappe von der Fertighausfirma erstellen lassen, sechstens die Mappe vor der Einreichung von einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen lassen, siebtens den Antrag digital einreichen und achtens nach 4 Wochen den Bearbeitungsstand erfragen.
- Schritt 1 – Bebauungsplan: im Bauamt der Gemeinde oder online im Geoportal abrufen. Beachten Sie die textlichen Festsetzungen (Anlage zum B-Plan) – dort verstecken sich oft Photovoltaik-Pflicht, Begrünungsquoten oder Materialvorgaben, die den Preis erhöhen.
- Schritt 2 – Bauvoranfrage: Bei jeder Unsicherheit (Außenbereich, § 34, geplante Befreiung) zahlt sich die schriftliche Voranfrage aus. Kosten meist 200–500 €, Bearbeitung 4–8 Wochen, Bindungswirkung 3 Jahre.
- Schritt 3 – Vermessung: den Lageplan beim öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bestellen. Sind die Grundstücksgrenzen unklar, zusätzlich eine amtliche Grenzfeststellung beantragen.
- Schritt 4 – Bodengutachten: direkt nach dem Grundstückskauf beauftragen. Es liefert Angaben zu Tragfähigkeit, Grundwasser, Versickerung und Altlasten – ausschlaggebend für die Statikkosten und die Entscheidung Bodenplatte oder Keller.
- Schritt 5 – Antragsmappe: Arbeiten Sie mit einer Firma aus unserem Detailvergleich, stellt diese die komplette Mappe zusammen – meist ohne Zusatzkosten. Bei Eigenplanung über einen Architekten sind 3.000–6.000 € Honorar realistisch.
- Schritt 6 – Vorabprüfung: 350–700 € für eine externe Kontrolle sind die günstigste Absicherung gegen teure Nachforderungen.
- Schritt 7 – Digitale Einreichung: Wo Ihr Bundesland es zulässt, stets online einreichen. Das spart Postwege, die Eingangsbestätigung kommt sofort, die Vollständigkeitserklärung meist binnen 2 Wochen.
- Schritt 8 – Nachhaken: Bleibt die Vollständigkeitserklärung nach 4 Wochen aus, freundlich beim Sachbearbeiter nachfragen. Nach 12 Wochen ohne Bescheid auf die Frist verweisen – in Ländern wie Hamburg, Bayern oder Baden-Württemberg greift bei Überschreitung die Genehmigungsfiktion.
Bauantrag, Statik und Energieausweis – zum Festpreis aus einer Hand
Firmen aus unserem Vergleich wickeln das komplette Genehmigungsverfahren samt Bauleitung ab – oft ohne separate Berechnung. Sie stellen die Antragsmappe vollständig zusammen, beantragen Befreiungen und stimmen sich mit der Bauaufsicht ab, Sie setzen nur die Unterschrift.
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